FROHBERG. MEURER Rechtsanwälte – Münster

Mit der Scheidung einen Schlussstrich unter die Ehe ziehen

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Sieht ein Paar keine Chance mehr auf eine gemeinsame Zukunft, wird sich ein Ehescheidungsverfahren in der Regel nicht vermeiden lassen.

Die Scheidung ist – juristisch betrachtet – zunächst einmal ein relativ unspektakulärer Vorgang, der in einer kurzen mündlichen Verhandlung erledigt werden kann. Das Gericht muss von Amts wegen nur über die Scheidung selbst und über den Versorgungsausgleich entscheiden. Mit Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens beschäftigt sich das Gericht nur, wenn eine der beiden Parteien das beantragt.

Frohberg. Meurer begleitet Sie außergerichtlich und vor dem Familiengericht.