FROHBERG. MEURER Rechtsanwälte – Münster

Mit Trennungs­vereinbarungen die Zeit bis zur Scheidung streitarm gestalten

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Eine Trennungsvereinbarung kann viele Dinge für die Zeit regeln, in der Paare sich bereits getrennt haben, aber noch nicht geschieden sind. Die Vereinbarung kann helfen, schon frühzeitig vorläufige Regelungen zu treffen, etwa bezüglich der Ehewohnung, des Trennungsunterhalts, des Kindesunterhalts, der Versorgung der Kinder sowie der Gestaltung des Umgangs beider Elternteile mit den Kindern. Die Trennungsvereinbarung hat sich immer wieder als gute Basis für eine einvernehmliche Scheidung erwiesen.

Sprechen Sie Frohberg. Meurer am besten frühzeitig an. Je länger Sie damit warten, sich Hilfe zu holen, desto schwieriger wird es oft, die Probleme zu lösen, die sich anstauen.