FROHBERG. MEURER Rechtsanwälte – Münster

Verträge für Erbauseinandersetzungen richtig formulieren

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Wenn es um das Vermögen geht, geraten bis dahin stabile Familienstrukturen immer wieder ins Wanken. Schwierig kann es zum Beispiel werden,

  • wenn Vermögen verteilt werden soll, das sich kaum in gleich große Teile aufteilen lässt,
  • wenn ein Anspruchsberechtigter nach dem Tod der Mutter vom Vater den Pflichtteil fordert und dessen Ruhestand damit gefährdet,
  • wenn einer der Erben schon große Zuwendungen zu Lebzeiten erhalten hat, ohne dass die Ansprüche der anderen Erben berücksichtigt worden sind.

Die Liste ließe sich fast beliebig lang fortsetzen. Gründe für Streit tauchen an Stellen auf, mit denen die Beteiligten zu Lebzeiten des Erblassers nie gerechnet hätten. Frohberg. Meurer konnte solche Situationen oft in Beratungsgesprächen und Prozessen vor Gericht begleiten – und mit der richtigen Mischung aus Know-how, Verhandlungsgeschick und streitbarer Interessenvertretung immer wieder faire und für die Mandanten akzeptable Lösungen erreichen.

Familienbande sind mehr wert als Besitz

Glücklicherweise gilt: Trotz des schwierigen Themas können sich Erbengemeinschaften in vielen Fällen ohne gerichtliche Auseinandersetzung einigen. Denn an einem Punkt im Entscheidungsprozess wird meistens klar: Intakte Familienbande tragen einen Menschen langfristig deutlich stärker und besser als Geld und Besitz.

Aus diesem Grund investieren sie in eine vernünftige, tragfähige Lösung, die für gewöhnlich mit einer Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht beginnt. Dabei kann der Anwalt den Erben über seine Rechte beraten und ihn bei Bedarf in gerichtlichen Auseinandersetzungen vertreten. Am Ende des Beratungs- oder Gerichtsprozesses halten die Beteiligten die Einigung sinnvollerweise im Erbauseinandersetzungsvertrag fest. Dieser regelt beispielsweise,

  • wer welchen Besitz aus dem Nachlass erhält,
  • wie Ausgleichzahlungen der Erben untereinander geregelt werden,
  • wer evtl. bestehende Verbindlichkeiten des Erblassers wie übernimmt oder in bestehende Verträge eintritt.