FROHBERG. MEURER Rechtsanwälte – Münster

Das Testament vollstrecken

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Menschen mit größerem Vermögen haben häufig Interesse daran, in einem Testament festzuschreiben, was mit ihrem Nachlass geschehen soll. Gelegentlich wird dieser prinzipiell gute Gedanke, der Streit unter den Erben vermeiden soll und kann, aber nicht konsequent zu Ende gedacht. Denn was nützt der schön formulierte letzte Wille, wenn die Erben es schaffen, sich auch darüber zu streiten? Vielleicht hat Vater nicht haarklein formuliert, wer den Hammer und wer die Sichel aus der Werkzeugsammlung bekommen soll. Oder Mutter hat nicht sauber aufgeschrieben, dass Nina die goldenen Ohrringe und Tina die silbernen Armreife erhält – und schon ist der Streit da.

Testamentsvollstrecker muss sich nicht beliebt machen

Deshalb ist es sinnvoll, dass sich der Erblasser schon beim Aufsetzen des Testaments Gedanken macht, ob er nicht einem Testamentsvollstrecker die unliebsame Aufgabe der Aufteilung des Erbes übertragen möchte. Die Erfahrung zeigt: Wird dieser klug ausgewählt, lassen sich viele Streitereien vermeiden. Im Zweifelsfall ist dann der Vollstrecker aus Sicht der Erben „der Böse“, der alle Beteiligten ungerecht behandelt. Mit der ihm eigenen professionellen Distanz wird er diesen Vorwurf verschmerzen.

Der Testamentsvollstrecker trägt dafür Sorge, dass das, was der Erblasser im Testament festlegte, nach dessen Tod umgesetzt wird. Und wo eine genaue Bestimmung fehlt, entscheidet der Vollstrecker bei Bedarf selbst, welches Vorgehen der Verfügung – und damit dem Willen des Verstorbenen – am nächsten kommt.

Hilfestellung für minderjährige Erben durch Dauertestamentsvollstrecker

In den meisten Fällen wird der Testamentsvollstrecker sich mit der „Auseinandersetzung“ des Erbes beschäftigen – also damit, den Nachlass unter den Berechtigten aufzuteilen. Ist das erledigt, ist er auch mit seiner Arbeit fertig. Eine Sonderform ist die Dauertestamentsvollstreckung. Hier verwaltet der Vollstrecker den Nachlass, zum Beispiel eine Firma, Grundstücke oder Immobilien des Erblassers, über einen längeren Zeitraum. Die Gründe für eine solche Vollstreckung können zum Beispiel sein, dass Besitz zusammengehalten werden soll oder ein minderjähriger Erbe zunächst die Volljährigkeit erreichen soll, bevor er das Erbe antreten kann.

Wie man es auch dreht und wendet: Bei der Fülle an Regeln, Aufgaben, Hürden und Fallstricken, die mit der Vollstreckung eines Testaments verbunden sind, sollte man sich an einen Fachmann wenden.