FROHBERG. MEURER Rechtsanwälte – Münster

Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung

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Jeder Mensch kann unverhofft nicht mehr in der Lage sein, wichtige Entscheidungen selbstständig treffen zu können, etwa durch einen schweren Unfall, einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall. Die dann nötigen Entscheidungen können die Gesundheit, den Aufenthaltsort, das Leben und Sterben und – nicht zuletzt – den Umgang mit dem Vermögen betreffen. Für diese Fälle gibt es die Vorsorge- sowie die Betreuungsvollmacht und die Patientenverfügung. Mit ihrer Hilfe lässt sich – vereinfacht gesagt – festlegen,

  • wer Entscheidungen für einen treffen soll, wenn man sie selbst nicht treffen kann (Vorsorgevollmacht),
  • wer sich um einen kümmern soll, wenn man sich selbst nicht mehr um sich kümmern kann (Betreuungsvollmacht),
  • wie die medizinische Behandlung in bestimmten Situationen aussehen soll (Patientenverfügung).

Die zwei Seiten der Vollmacht

Das Gute einer Vorsorge- und Betreuungsvollmacht liegt auf der Hand: Man hat für den Fall des Falles einen Menschen benannt, der sich um verschiedene Angelegenheiten kümmern, Entscheidungen treffen und wichtige Dinge erledigen kann. Die Angelegenheiten müssen dann nicht „irgendwie von irgendwem“ erledigt werden oder gar aufgeschoben werden. Der Bevollmächtigte darf – abhängig von der Art der Vollmacht – zum Beispiel bei einem längeren ungeplanten Krankenhausaufenthalt Rechnungen bezahlen oder sich mit Behörden und Krankenkassen auseinandersetzen.

Aber auch das Problem der Vollmacht wird beim Blick auf die Bedeutung des Begriffs sofort offensichtlich: Der Vollmachtgeber gibt einem anderen Menschen die Möglichkeit, in dessen Namen zu entscheiden. Ob die Entscheidung auch im Sinne des Vollmachtgebers ist, steht auf einem anderen Blatt. Das heißt: Der Vollmachtgeber sollte großes Vertrauen in die bevollmächtigte Person haben und sich sehr genau überlegen, was sie zu welchem Zeitpunkt in welcher Situation für ihn entscheiden darf oder soll. Denn: Eine leichtfertig erteilte Generalvollmacht kann üble Folgen haben.

Für die Patientenverfügung gilt übrigens ähnliches: Ist sie nicht deutlich formuliert, bietet sie demjenigen, der entscheiden soll, kaum eine klare Orientierung.

Vollmachts- und Verfügungsvordrucke bitte mit Vorsicht genießen

Wer sich also mit dem Gedanken trägt, für seine Vorsorge auf Vordrucke zurückzugreifen, dem empfiehlt Frohberg. Meurer, sich mindestens vorab beratenzu lassen. Für manche Geschäfte ist eine notarielle Vollmacht sogar unverzichtbar.