FROHBERG. MEURER Rechtsanwälte – Münster

Auseinandersetzung nach gescheiterter Ehe: Gemeinsames Vermögen aufteilen

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Wenn Fachleute von der „Auseinandersetzung des gemeinschaftlichen Vermögens“ sprechen, wissen Laien nur in seltenen Fällen, was gemeint ist. Es geht um das, was im Scheidungsfall so ziemlich jedem bevorsteht: die Aufteilung des gemeinsamen Besitzes. So ist z. B. zu regeln,

  • wie der Hausrat aufgeteilt werden kann,
  • wie gemeinsam erworbene Gegenstände, aber auch Anlagewerte, Aktien oder Immobilien zwischen den Eheleuten verteilt werden können,
  • wer die gemeinsame Ehewohnung oder eine gemeinsam angeschaffte Immobilie während der Trennung bzw. nach der Scheidung weiter nutzen kann,
  • wie mit gemeinsamen Schulden nach der Scheidung umgegangen werden soll.

Wenn sich diese Fragen nicht einvernehmlich lösen lassen, sind Frohberg. Meurer auf Grund jahrelanger Erfahrung in der Lage, die Interessen ihrer Mandanten –  notfalls vor Gericht – mit dem erforderlichen Durchsetzungsvermögen zu vertreten.

Alternativen für Auseinandersetzung: Verkauf oder gegenseitige Aufrechnung

Unter das gemeinschaftliche Vermögen fallen nur solche Dinge, die während der Ehe auch gemeinsam erworben wurden und die nicht eindeutig einem der Partner zugeordnet werden können – wie etwa der Werkzeugkoffer für die heimwerkende Frau, die nicht kochen kann, und die Küchenmaschine für den Hausmann mit Affinität zum Kochen, aber Phobie vor Kneifzangen. Bei der Auseinandersetzung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Der Gegenstand, um den es geht, kann verkauft oder aufgelöst Der Erlös wird aufgeteilt. Das gilt zum Beispiel für Immobilien, Wertgegenstände, Sparverträge oder andere Kapitalanlagen.
  • Der Gegenstand wird auf einen Ehegatten umgeschrieben. Dann muss der andere entschädigt werden – beispielsweise mit einem anderen Gegenstand bzw. Wert oder mit einem Geldbetrag. Um beim Beispiel zu bleiben: Haben beide Partner in guten Zeiten gemeinsam mit dem Werkzeugkoffer gewerkelt und die Küchenmaschine zum gemeinsamen Kochen genutzt, können sie sich etwa folgendermaßen einigen: Der eine bekommt die Küchenmaschine, die andere den Werkzeugkoffer. Oder: Frau nimmt beides mit und zahlt Mann die Hälfte des aktuellen Gegenwertes in Geld aus.