FROHBERG. MEURER Rechtsanwälte – Münster

Sonderfall Versorgungsausgleich

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Bei Ehen, die länger als drei Jahre gedauert haben, berechnet in der Regel das Familiengericht, wie hoch der Versorgungsausgleich ausfällt. Die sinnvolle Idee hinter dieser, in einem eigenen Gesetz festgeschriebenen Regelung: Beide Partner tragen dazu bei, dass Rentenanwartschaften erworben werden können.

Beim Versorgungsausgleich werden daher gegenseitig die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche angerechnet. Beide Partner erhalten die Hälfte der Ansprüche des anderen. So hat jeder Ehegatte, bezogen auf die Ehezeit, die gleiche Altersversorgung erzielt. Besonders relevant ist dies, wenn ein Ehepartner während der Ehe nicht oder nur zeitweilig einem Beruf nachgegangen ist, etwa um sich vorrangig um die Kinder zu kümmern. Es ist kompliziert, Ausgleichsansprüche durch die Rentenversicherungsträger oder Lebensversicherer zu berechnen.