FROHBERG. MEURER Rechtsanwälte – Münster

Eheverträge vorsorgend gestalten

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Friedrich Schiller hatte bereits vor über 200 Jahren für bis über beide Ohren Verliebte einen guten Rat parat: Sie mögen doch neben dem Herz auch das Hirn einschalten. Das fasste der Dichter in den vielzitierten Zeilen zusammen:

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet,
Ob sich das Herz zum Herzen findet!
Der Wahn ist kurz, die Reu ist lang.“

Diese Binsenweisheit, die hilft, eine lange Reue zu vermeiden, gilt natürlich für jeden, der eine feste Bindung in Form einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft eingehen möchte. Einige Personengruppen sollten sich diese Prüfung ganz besonders zu Herzen nehmen und gegebenenfalls mit einem Ehevertrag vorsorgen. Ist er richtig formuliert, sichern die Partner sich schon in guten Zeiten ab. Und sollte dann aus der schlechten Zeit – die zu jeder richtigen Beziehung zweifellos dazugehört – eine Scheidung werden, fällt der Streit um Geld und Besitz wahrscheinlich weniger hart aus.

Wann ein Ehevertrag sinnvoll ist

Zu den Personengruppen, für die ein Ehevertrag sinnvoll ist, gehören:

  • Unternehmer und Selbstständige: Wer ein Unternehmen mit in die Ehe bringt, sollte von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft in jedem Fall Abstand nehmen. Scheitert die Ehe, können Ausgleichsverpflichtungen das Unternehmen gefährden. Auf einen Ehevertrag zu verzichten, ist daher für einen Unternehmer oder Selbstständigen fast schon verantwortungslos – nicht zuletzt den eigenen Mitarbeitern gegenüber.
  • Erben: Wer ein großes Erbe oder anderweitiges Vermögen in die Ehe mitbringt, muss den Partner im Fall einer Scheidung an den Wertsteigerungen beteiligen. Je nach Umfang des Vermögens – egal, ob es sich aus Immobilien, Aktien oder anderen Werten zusammensetzt – kann da einiges zusammenkommen.
  • Internationale Paare: Gehen zwei Menschen mit unterschiedlicher Nationalität eine Verbindung ein, sollte ein Ehevertrag festlegen, an welchem Rechtssystem sich die Ehe orientiert – und damit auch bestimmen, nach welchem Recht sie gegebenenfalls geschieden werden soll. Der Vertrag sollte dann entsprechend gestaltet sein.
  • Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr Vermögen in die Ehe bringt als der andere: Hier schützt sich derjenige, der viel mitbringt, vor den Folgen der gesetzlichen Regelung, nach welcher der Geschiedene an den Wertsteigerungen hälftig beteiligt wird.

Ehevertrag klärt Rechtsfolgen der gescheiterten Ehe vorab

Das kennt jeder: Ist man einmal im Streitmodus, fällt es unsagbar schwer, mit dem Gegenüber eine einvernehmliche Lösung zu finden – egal, mit wem man streitet und worum es beim Streit geht. In einer gescheiterten Ehe ist die Suche nach einer Lösung erst recht kompliziert. Die Verletzungen sitzen oft so tief, dass ein fruchtbarer Dialog kaum möglich ist.

Ein Ehevertrag klärt bereits zu Beginn der Ehe die Rechtsfolgen für den Fall des Scheiterns. Positiv lässt es sich so formulieren: Beide Beteiligten erhalten Klarheit darüber, worauf sie sich bei der Eheschließung finanziell einlassen. So regelt der Vertrag zum Beispiel die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltsfragen oder den Umgang mit der Ehewohnung. Wenn sich die Partner eines Tages trennen sollten, können sie sich viel besser auf die emotionale Seite der Trennung konzentrieren, Konflikte ums Geld vermeiden und gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg gehen.

Übrigens: Hat ein Paar keinen Ehevertrag abgeschlossen, lebt es in dem gesetzlich „automatisch“ geltenden Güterstand der Zugewinngemeinschaft.