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Notar

Als Notar im Erbrecht ist Dr. Meurer Ihr Partner für alle notariellen Tätigkeiten, insbesondere im Erb-, Familien- und Immobilienrecht.

Notar im Erbrecht

Dr. Thomas Meurer steht Ihnen als Notar zur Verfügung. Sein Aufgabengebiet umfasst hierbei alle notariellen Tätigkeiten. Einhergehend mit unserer anwaltlichen Spezialisierung sind wir notariell überwiegend im Bereich des Erb-, Familien- und Immobilienrechts tätig.

Im Bereich des Erbrechts bietet Dr. Meurer umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen. Er hilft Ihnen, die Erbfolge klar und rechtssicher zu regeln, um spätere Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden. Dies ist besonders wichtig, da der Nachlass oft eine Vielzahl von Personen betrifft und klare Regelungen notwendig sind, um die Wünsche des Erblassers umzusetzen.

Als Notar und Anwalt ist Dr. Meurer außerdem befähigt, Beurkundungen von Erb- und Pflichtteilsverzichten, Patientenverfügungen, Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Grundstückskaufverträgen und weiteren Anliegen vorzunehmen.

Die Schwerpunkte der Fachkanzlei Frohberg Meurer im Überblick

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Gestaltung und Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen

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Gestaltung und Beurkundung von Übertragungsverträgen

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Ausschlagung und Anfechtung der Annahme der Erbschaft

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Beurkundung von Erbscheinanträgen

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Beurkundung von Erb- und Pflichtteilsverzichten

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Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

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Beurkundung von Eheverträgen

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Beurkundung von Scheidungsfolgenvereinbarungen

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Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

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Beurkundung von Wohnungseigentumskauf- und Übertragungsverträgen

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Bestellung und Löschung von Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauchsrechten, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten

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Kosten

Notarielle Tätigkeit in Münster – Leistungsspektrum

Als Notar ist Dr. Meurer Ihr Partner für alle notariellen Tätigkeiten. Das notarielle Leistungsspektrum umfasst eine Vielzahl von Beurkundungsaufgaben – von der erbrechtlichen Vorsorge (Testament, Erbvertrag) über Immobiliengeschäfte (Kaufvertrag, Schenkung) bis hin zu familienrechtlichen Gestaltungen (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung) und vorbeugenden Vorsorgevollmachten.

Einhergehend mit der anwaltlichen Spezialisierung der Kanzlei ist Dr. Meurer überwiegend im Bereich des Erb-, Familien- und Immobilienrechts tätig.

Die aus der anwaltlichen Tätigkeit gewonnenen Fachkenntnisse kommen der inhaltlichen Gestaltung der Urkunden zugute – insbesondere bei komplexen Sachverhalten an der Schnittstelle von Erbrecht, Familienrecht und Immobilienrecht.

Testament, Erbvertrag und Nachlassgestaltung

Die eigenhändige Erstellung eines letzten Willens ist zwar grundsätzlich möglich, birgt aber rechtliche Risiken: Unklare Formulierungen können zu Auslegungsstreitigkeiten führen. Die notarielle Beurkundung des Testaments stellt sicher, dass der Wille des Erblassers präzise und rechtsverbindlich festgehalten wird. Ein weiterer praktischer Vorteil: Das notarielle Testament ersetzt in den meisten Fällen den Erbschein, was den Hinterbliebenen Aufwand und Kosten erspart.

In seiner Eigenschaft als Notar berät Dr. Meurer über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten der Nachlassplanung: Testamente, Erbverträge, Schenkungen zu Lebzeiten, Pflichtteilsverzichte und Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge. Seine Kenntnisse als Fachanwalt für Erbrecht ermöglichen es ihm, auch rechtlich vielschichtige Sachverhalte in der notariellen Urkunde angemessen zu erfassen.

Immobiliengeschäfte und Vorsorge

Neben der erbrechtlichen Gestaltung umfasst die notarielle Tätigkeit von Dr. Meurer alle wesentlichen immobilienbezogenen Beurkundungen: Grundstückskaufverträge, Wohnungskaufverträge sowie Schenkungen/Übertragungen von Immobilien. Bei Immobilienübertragungen, die im Zusammenhang mit Erbfällen oder der vorweggenommenen Erbfolge stehen, können die erbrechtlichen Kenntnisse von Dr. Meurer in die notarielle Gestaltung einfließen.

Zur notariellen Tätigkeit gehört ferner die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Diese Dokumente regeln, wer im Fall von Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit handlungsberechtigt ist und welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden. Eine frühzeitige Regelung erspart den Betroffenen und ihren Angehörigen spätere Unsicherheiten. Für Terminvereinbarungen steht das Büro in Münster unter 0251 40051 zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner: Dr. Meurer, Fachanwalt für Erbrecht und Notar in Münster. Kontaktieren Sie uns unter 0251 40051 oder über unser Kontaktformular.